Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen. Bevor Sie Ihre erste Meldung erstellen, haben Sie sicherlich Fragen. Bitte beachten Sie auch die nachfolgend genannten Regeln. Bei Verstößen gegen diese kann die Redaktion die Veröffentlichung einzelner Beiträge zurücknehmen. Bitte melden Sie beim Anliegenmanagement keine Notfälle! Verwenden Sie hierzu die Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Persönliche Daten
Veröffentlichen Sie keine personenbezogenen Daten – weder Ihre eigenen, noch die anderer. Hierzu zählen die Angabe von Namen, Fotos von Personen, Adressangaben, Nummernschilder oder allgemein alle Daten mit Persönlichkeitsrechten. Gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse achtsam mit Ihren Angaben wie E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder weiteren Kontaktdaten um. Fotos, die personenbezogene Daten enthalten sowie gegen das Urheberrecht verstoßen, sind nicht zu verwenden. Laden Sie keine Fotos hoch, die fremde Personen abbilden. Sie verletzen sonst deren Persönlichkeitsrechte.
Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihre Daten einsehen können nur unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Bearbeitung des jeweiligen Mängelhinweises zuständig sind. Über diese fachliche Notwendigkeit hinaus werden Ihre Daten in keinem Fall weitergegeben. Ebenso erfolgt keinerlei automatische oder manuelle Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sämtliche Angaben im Eingabefeld „Details zum Anliegen“ öffentlich und für jedermann einsehbar sind.
Klare und eindeutige Sprache
Beschreiben Sie Ihr Anliegen präzise und eindeutig, damit wir in der Lage sind, das Anliegen problemlos zu bearbeiten. Bleiben Sie stets sachlich.
Quellen, Links und Werbung
Falls Sie (auch nur sinngemäß) zitieren, geben Sie soweit möglich eine Quelle an, damit andere Ihre Aussage im Original nachvollziehen können. Werbung für kommerzielle Produkte, Dienstleistungen und private Internetseiten ohne erkennbaren Bezug zum Thema sowie Kettenbriefe sind nicht zulässig.
Lizenz und Urheberrecht
Alle von den Teilnehmenden eingestellten Inhalte stehen unter der CC by-Lizenz , das heißt, sie dürfen unter Nennung des (Nutzer-) Namens des Autors sowie der URL der jeweiligen Seite auf dieser Plattform unentgeltlich weiter verwendet werden. Inhalte, zu deren Verwendung die Teilnehmenden im Rahmen dieses Online-Angebotes nicht berechtigt sind, dürfen nicht eingestellt werden. Die Teilnehmenden müssen selber prüfen, ob diese Berechtigung vorliegt.
Für welchen Ort kann ich Meldungen einreichen?
Sie können Anliegen aus dem gesamten Stadtgebiet Bonn für öffentliche Flächen und Gebäude melden. Bei anderen Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (zum Beispiel private, Landes- oder Bundesbehörden wie die Deutsche Bahn, Universitäten und andere) sowie bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen direkt an die entsprechenden Eigentümer. Unter anderem aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von zum Beispiel Grundstücken oder Fahrzeugen machen können.
Welche Anliegen kann ich angeben?
Wir bieten Ihnen verschiedene Kategorien zur Auswahl an, in dessen Rahmen Sie Radbügelstandorte melden können. Wir hoffen, mit diesen angebotenen Kategorien alle zu erwartenden Probleme abgedeckt zu haben. Sollte das einmal nicht der Fall sein, teilen Sie uns Ihren Vorschlag für weitere Kategorien bitte mit E-Mail mit.
Wie schnell werden meine Eingaben bearbeitet?
Grundsätzlich bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstadt Bonn, Ihre Vorschläge schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Beiträge gehen – je nach Kategorie – in die betreffenden Fachabteilungen ein und werden dort weiter bearbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Rückmeldung auf der Website einzustellen und uns mit der Erledigung Ihres Anliegens oder der Beseitigung des Mangels zu beschäftigen. Die konkrete Bearbeitungsdauer einzelner Mängelhinweise hängt davon ab, wie viele Hinweise zeitgleich eingegangen sind und welche weiteren Aufgaben im Tagesgeschäft anstehen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Bundesstadt Bonn sind neben der Aufgabe, Mängelhinweise zu sichten, zu klassifizieren und zu bearbeiten, für zahlreiche weitere Aufgabengebiete verantwortlich. Bitte seien Sie nachsichtig, falls wir einmal nicht in der von Ihnen gewünschten Zeit reagieren können.
Bekomme ich eine Rückmeldung, wenn mein Anliegen erledigt/beauftragt ist?
Ja, bei jeder Änderung im Bearbeitungsstand wird eine E-Mail auf die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung in der Übersicht abrufen.
Was bedeutet der Bearbeitungsstatus?
Unbearbeitet
Ihr Anliegen wurde noch nicht in die Bearbeitung aufgenommen.
In Bearbeitung
Das Anliegen wurde in der Fachabteilung gelesen und wird derzeit anhand Ihrer Angaben bearbeitet.
Erledigt/ Beauftragt
Ihr Anliegen wurde von uns bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass wir teilweise mit Dienstleistern zusammenarbeiten und diese unter Umständen auf Basis Ihrer Angaben beauftragen. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird abschließend bearbeitet und erledigt.
Nicht Stadtverwaltung
Ihr Anliegen betrifft einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Bundesstadt Bonn gehört. (zum Beispiel private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen). Die Stadtverwaltung darf hier aus rechtlichen Gründen zunächst nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihr Anliegen weiter bearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.
Archiv
Zur besseren Übersichtlichkeit werden geschlossene und erldigte Anliegen regelmäßig in das Archiv verschoben.